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31.08.2017 - Landkreis eröffnet Flüchtlingsunterkunft

Bekanntmachung der Gemeinde Oberboihingen vom 31.08.2017

Voraussichtlich am 06.09.17 ziehen die ersten Flüchtlinge in die neue Gemeinschafts-Unterkunft des Landkreises Esslingen in der Daimlerstraße 20 in Oberboihingen ein.

Das Grundstück in der Daimlerstraße nutzt die Gemeinde bereits auf einem vom Landkreis unterverpachteten Teilflurstück für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Auf diesem Grundstück wurden nun drei Gebäude in Holzmodulbauweise errichtet, die dem Landkreis als Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung dienen.

Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Esslingen, © ak-asyl, hjl

Die Modulbauweise der Unterkunft ermöglicht bei Bedarf auch eine veränderte Folgenutzung. Es handelt sich um die erste Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises, in der eine thermische Solaranlage auf dem Gebäudedach die Versorgung mit Warmwasser unterstützt.

Die neue Flüchtlingsunterkunft kann bereits nach der ab 1.1.2018 geltenden Regelung, wonach jedem Flüchtling 7 m² Wohn- und Schlaffläche zustehen, belegt werden. Die Gemeinschaftsunterkunft kann somit bis zu 104 Personen aufnehmen. Am 6. und 7. September werden zunächst 60-70 Personen aus der bisherigen Notunterkunft in Wolfschlugen nach Oberboihingen umziehen, wenn die dortige Zelthalle aufgelöst wird. Anschließend werden Schritt für Schritt weitere Personen überwiegend aus den Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg in die neue Unterkunft in der Daimlerstraße einziehen. Bei den neuen Bewohnern handelt es sich um männliche Einzelpersonen. Die untergebrachten Flüchtlinge werden im Auftrag des Landkreises von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betreut.

Vor dem Bezug besteht die Möglichkeit, die Unterkunft am Dienstag, 5.9.17, zwischen 17 und 19 Uhr zu besichtigen. Hierzu ist die Öffentlichkeit herzlich eingeladen.

Auszug aus dem Mitteilungsblatt vom 31.08.2017

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